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Vorlage - Rat/550/2021  

Betreff: Bestimmung von Ortsvorsteherinnen/ Ortsvorstehern
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
16.11.2021 
konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt: 

In § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lamspringe ist festgelegt, dass für die Ortschaften Graste, Netze, Harbarnsen, Irmenseul Woltershausen und Neuhofr die Dauer der Wahlperiode je eine Ortsvorsteherin bzw. ein Ortsvorsteher bestellt wird.

 

Nach § 96 Abs. 1 NKomVG bestimmt der Rat die Ortsvorsteherin bzw. den Ortsvorsteher für die Dauer der Wahlperiode auf Grund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei oder Wählergruppe angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsmitglieder die meisten Stimmen erhalten hat.

 

Das Vorschlagsrecht für die Ortschaften steht folgenden Fraktionen zu:

 

a) Graste

CDU-Fraktion

d) Irmenseul

SPD-Fraktion

b) Netze

CDU-Fraktion

e) Woltershausen

CDU-Fraktion

c) Harbarnsen

SPD-Fraktion

f) Neuhof

CDU-Fraktion

 

Die Ortsvorsteherin bzw. der Ortsvorsteher ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Sie oder er muss in der Ortschaft, für die sie oder er bestellt wird, wohnen. Sie oder er hat die Belange der Ortschaft gegenüber den Organen der Gemeinde zur Geltung zu bringen und im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Hilfsfunktionen für die Verwaltung zu erfüllen.

 

Die Bestimmung der Ortsvorsteher/innen erfolgt durch Beschluss nach § 66 NKomVG.


Beschlussvorschlag:

Als Ortsvorsteher/innen werden bestimmt:

 

a) Graste

b) Netze

c) Harbarnsen

d) Irmenseul

e) Woltershausen (mit Hornsen)

f) Neuhof (mit Ammenhausen u. Wöllersheim)