Vorlage - Rat/547/2021
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Sachverhalt:
Gemäß § 81 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung wählt der Rat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten zwei ehrenamtliche Stellvertreter/innen des hauptamtlichen Bürgermeisters. Ihre Aufgabe erstreckt sich im Verhinderungsfall auf die repräsentative Vertretung des Bürgermeisters, den Vorsitz im Verwaltungsausschuss sowie die Einberufung des Verwaltungsausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung.
Soll es unter den Stellvertreterinnen/ Stellvertretern eine Reihenfolge geben, so wird diese vom Rat bestimmt. Die Stellvertreter/innen führen die Bezeichnung stellvertretende Bürgermeisterin oder stellvertretender Bürgermeister. Vorschlagsberechtigt für dieses Amt ist jedes Ratsmitglied, wählbar jede/r Beigeordnete.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe wird gebeten, die Wahl zwei stellvertr. Bürgermeisterinnen/ Bürgermeistern durchzuführen und ggfs. die Reihenfolge der Vertretung festzulegen.
Beschlussvorschlag:
a) Zur/zum stellvertr. Bürgermeister/in werden gewählt:
b) Die Reihenfolge der Vertretung wird wie folgt festgelegt:
alternativ:
Es wird keine Reihenfolge der Vertretung festgelegt.