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Vorlage - Rat/541/2021  

Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlich  
Verfasser:Anette Eckelt
Federführend:Fachbereich Finanzen Bearbeiter/-in: Eckelt, Anette
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
13.10.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschluss 2017  
Jahresabschluss 2017 Anhang  
Bericht Lamspringe JA 2017  

Sachverhalt: 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Lamspringe für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Der Jahresabschluss ist vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2017 von
-221.924,62 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.

 

Über das Ergebnis wurde ein Prüfbericht gefertigt. Der Prüfungsbericht enthält keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe über den Jahresabschluss 2017 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Eine Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfungsbericht entfällt, da der Prüfungsbericht keine Prüfungsbemerkungen enthält.

 

Die Jahresrechnung 2017 mit dem Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird für den Jahresabschluss 2017 der Gemeinde Lamspringe beschlossen:

 

a) Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2017 wird zur Kenntnis genommen.

b) Der Jahresabschluss 2017 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -211.298,92 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von -625,70 € festgestellt.

c) Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2017 wird erteilt.

 


Anlage/n:
Jahresabschluss 2017

Prüfbericht zum Jahresabschluss 2017
 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss 2017 (3018 KB)      
Anlage 2 2 Jahresabschluss 2017 Anhang (4107 KB)      
Anlage 3 3 Bericht Lamspringe JA 2017 (2235 KB)