Vorlage - Rat/537/2021
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Sachverhalt:
Ein potentieller Grundstückskäufer hat den Antrag auf Änderung des B-Plans in seiner Fassung vom 10.03.2004 beantragt. An den von der Verwaltung veranschlagten Kosten in Höhe von ca. 4.000,- Euro würde er sich zu 50 % beteiligen.
Demnach sollten die derzeit geltenden Örtlichen Bauvorschriften des § 2 Dachneigung und § 3 Dachfarbe und –material aufgehoben und somit ohne Vorgaben im B-Plan festge-schrieben werden, da der Grundstückskäufer gerne ein Flachdachhaus mit einer Dachbegrünung errichten möchte.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, im Bebauungsplan „Steinkamp“ in Irmenseul die bisherigen örtlichen Bauvorschriften der Paragraphen § 2 Dachform und § 3 Dachfarbe und –material aufzuheben.
Anlage/n:
keine