Vorlage - Rat/512/2021
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Sachverhalt:
Am 12.09.2021 finden die Kommunalwahlen in Niedersachsen statt.
Gemäß § 9 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) ist Gemeindewahlleitung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der Gemeinde. Stellvertreterin oder Stellvertreter ist jeweils die Vertreterin oder der Vertreter im Amt.
Nach § 9 Abs. 3 NKWG können Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge nicht gleichzeitig Wahlleitung oder Stellvertretung sein.
Der derzeitige Bürgermeister, Andreas Humbert, wird bei der Direktwahl zum Bürgermeister erneut kandidieren und scheidet somit als Wahlleitung aus. Die Verwaltung schlägt deshalb für die Gemeindewahlleitung Claudia Richter und als Stellvertreterin Simone Ossenkop vor. Beide sind für die Durchführung von Wahlen zuständig.
Beschlussvorschlag:
Die allg. Vertreterin des Bürgermeisters, Claudia Richter, wird zur Gemeindewahlleitung und die Verwaltungsangestellte, Simone Ossenkop, wird zu stellvertr. Gemeindewahlleitung berufen.