Vorlage - Rat/507/2021
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Sachverhalt:
Für den Bereich der südlichen Waldstraße muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden, wenn dort neues Bauland ausgewiesen werden soll.
Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 24.09.2020 bereits einer Aufstellung einer Innenbereichsatzung nach § 34 BauGB zugestimmt hatte, wurde vom Bauordnungsamt des Landkreises zwischenzeitlich die Aufstellung eines Bebauungsplans gefordert. Hierzu liegen die notwendigen Angebote der Ingenieurbüros Keller (Städteplanung) und FLU (Natur-und Umweltplanung) vor.
Die von den Grundstückseigentümern im Herbst 2020 eingeholten Kostenübernahme-erklärungen sind durch die zwischenzeitlich erheblich gestiegenen Planungskosten hinfällig geworden. Darüber hinaus wurde auch die Planungsfläche vergrößert und auch das obere Grundstück mit in den B-Plan-Bereich einbezogen, da festgestellt wurde, dass diese Fläche bei der 14.F-Plan-Änderung als Bauland ausgewiesen wurde und der Eigentümer eine Kostenbeteiligung zugesagt hat.
Da von Seiten der Gemeinde grundsätzlich eine Ausweisung neuer Baulandflächen für dringend notwendig erachtet wird, schlägt die Verwaltung eine Umlegung der Planungskosten von ca. 15.000,- Euro prozentual auf die Grundstückseigentümer und einem Gemeindeanteil von 25 % vor.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, aufgrund der vorliegenden Angebote der Büros Keller und FLU die Aufstellung des Bebauungsplans Waldstraße durchzuführen. Der Kostenaufteilung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, wird zugestimmt.
Anlage/n:
Lageplan B-Plangebiet und Auszug F-Plan
Honorarangebot Keller
Honorarangebot FLU
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Anlagen: | |||||
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1 | Lageplan B-Planabgrenzung (1669 KB) |
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