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Vorlage - Rat/319/2019-1  

Betreff: Förderinitiative des Landkreises Hildesheim zur Verbesserung der Breitbandversorgung

- Antrag auf Zuwendung aus der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik

Deutschland" (6. Aufruf sowie des Sonderaufrufs für Schulen und Krankenhäuser)

- Antrag auf Zuwendungen aus Landesmitteln
Status:öffentlich  
Verfasser:Andreas HumbertBezüglich:
Rat/319/2019
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
02.07.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Vertrag Förderinitiative Breitbandversorgung  

Erläuterung/Begründung: 

 

Der Kreisausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 die Kreisverwaltung beauftragt, schnellstmöglich die Inanspruchnahme von Investitionen zur unmittelbaren Un­terstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen für den Landkreis Hildesheim zu prüfen und ent­sprechend umzusetzen.

Die Beschlussfassung zielte auf die Verbesserung der digitalen Infrastruktur von Schulen.

 

Die in Aufstellung befindliche neue Förderrichtlinie des Landes fordert eine Bündelung von Verbesserungsmaßnahmen für

  • unterversorgte private Haushalte (mit einer Breitbandversorgung unter 30 Mbit/s.)
  • unterversorgte Schulen und Krankenhäuser sowie
  • unterversorgte Gewerbegebiete.

 

Als Antragsteller kommt nur der Landkreis Hildesheim in Frage, weil die in Aufstellung be­findliche und noch zu notifizierende Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen eine 10 - 25 %ige ergänzende Zuwendung zur Bundeszuwendung explizit nur für Landkreise enthalten wird. Der Antrag ist jeweils für ein Gemeindegebiet zu stellen.

 

Die Kreisverwaltung hat in Vorbereitung einer Antragsstellung ein Markterkundungsverfah­ren für das gesamte Kreisgebiet durchgeführt, welches am 23.04.2019 abgeschlossen wurde. Diese Markterkundung ist Voraussetzung zur Beantragung von Zuwendungen und dient der Feststellung des Marktversagens hinsichtlich einer eigenwirtschaftlichen Erschließung von Gebäudeadressen. In diesem Verfahren wurden Adressen von den Telekommunikationsun­ternehmen benannt, welche mangels Wirtschaftlichkeit nicht im sogen. Eigenausbau als Glasfasererschließung stattfinden werden. Gleichzeitig legen die Telekommunikationsunter­nehmen offen, in welchen Gebieten sie in den folgenden drei Jahren eigenwirtschaftliche Glasfaserausbauten beabsichtigen.

 

Diese Ergebnisse wurden von dem beauftragten Beraterbüro (Fa. mWerk / Hannover) im Anschluss analysiert und für eine Ausbauplanung monetär bewertet. Mit dieser Rechengrö­ße konnte eine Grundlage für eine Beschlussfassung sowie die Stellung und Begründung ei­nes Zuwendungsantrages auf Bundesmittel geschaffen werden. Der Bund hat die Förderung von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.

 

Seitens des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (Nieders. MW) wurde inzwischen signalisiert, dass hier eine (nach aktuellem Kenntnisstand) zusätzliche Zuwendung von 25 v.H.r Grundschule sowie 10 v.H. für weiße Flecken und Gewerbegebiete der zuwendungsfähigen Kosten - in An­lehnung an den Bundeszuwendungsgeber - in Aussicht gestellt wird.

Nur mit dieser kombinierten Förderung erscheint die angestrebte Infrastrukturmaßnahme auf kommunaler Ebene finanzierbar. Zu der in Rede stehenden Landes-Förderrichtlinie kön­nen derzeit keine belastbaren weiteren Informationen gegeben werden.

Es verbliebe demnach ein kommunaler Eigenanteil von 25 v.H. bzw. 40 v.H., der zwischen den kreisange­rigen Kommunen und dem Landkreis Hildesheim nach bisheriger Verständigung hälftig aufgeteilt werden soll (s. auch beiliegender Kooperationsvertrag). Nach Auskunft des Breit­band-Kompetenz-Zentrums Niedersachsen ist dies landesweit allgemein übliche Praxis.

 

Eine Zuwendungserteilung erfolgt zweistufig.

Zunächst würde ein vorläufiger Zuwendungsbescheid in vorläufiger geschätzter Höhe erteilt, in dem die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens festgestellt wird.

Nach einer Erteilung des Zuschlags im Ausschreibungsverfahren wird anhand der dann ver­gbaren Informationen ein Bescheid in endgültiger Höhe ausgestellt.

 

Die aufgezeigte Kosten- und Zuwendungshöhe ist somit nur eine Größenordnung für die an­gestrebte grundsätzliche Beschlussfassung.

Die berechnete Wirtschaftlichkeitslücke für die Gemeinde Lamspringe beträgt für die weißen Flecken 94.704, für Schulen 14.669 € und für Gewerbegebiete 46.246. Diese Werte wäre jeweils noch mit dem Landkreis hälftig zu teilen, so dass eine gemeindeanteiliger Betrag von

 

        47.352 €r die weißen Flecken

        7.334 €r die Grundschule

        23.123 €r die Gewerbegebiete verbleibt.

 

Es wird angenommen, dass die bauliche Umsetzung des Projektes frühestens Mitte 2020 beginnen kann. Dies hängt letztendlich von den Planungs- und Baukapazitäten der zu beauf­tragenden Unternehmen ab.

Da der Antragsteller bei der Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke zunächst in Vorlage treten muss, müssten die Finanzmittel bereits in den Haushalt 2020 eingestellt werden. Je nach Baufortschritt wird die Kreisverwaltung entsprechende Zwischenmittelabrufe bei den Zuwendungsgebern stellen.

Da Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Erschöpfung der Bundesfördermittel im Sommer 2019 hindeuten, ist jetzt die Beschlussfassung seitens des Kreistages und dann auch der beteiligten Gemeinden unbedingt erforderlich, um die Fördermittel des Bundes noch sichern zu können.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gemeinderat Lamspringe unterstützt den Auftrag des Kreistages an die Verwaltung, die Förderanträge zur Erteilung von Zu­wendungen bei den Förderstellen des Bundes (ateneKom GmbH) sowie des Landes Niedersachsen (NBank) zu stellen.
  2. Der verbleibende kommunale Eigenanteil wird in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des anliegenden Vertragsentwurfes eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis zu ratifizieren.

Anlage:

 

Vertragsentwurf über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGS-Breitbandversorgung im Landkreis Hildesheim

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Vertrag Förderinitiative Breitbandversorgung (1904 KB)      
Stammbaum:
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