Vorlage - Rat/319/2019-1
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Erläuterung/Begründung:
Der Kreisausschuss des Landkreises hat in seiner Sitzung am 03.04.2019 die Kreisverwaltung beauftragt, schnellstmöglich die Inanspruchnahme von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen für den Landkreis Hildesheim zu prüfen und entsprechend umzusetzen.
Die Beschlussfassung zielte auf die Verbesserung der digitalen Infrastruktur von Schulen.
Die in Aufstellung befindliche neue Förderrichtlinie des Landes fordert eine Bündelung von Verbesserungsmaßnahmen für
- unterversorgte private Haushalte (mit einer Breitbandversorgung unter 30 Mbit/s.)
- unterversorgte Schulen und Krankenhäuser sowie
- unterversorgte Gewerbegebiete.
Als Antragsteller kommt nur der Landkreis Hildesheim in Frage, weil die in Aufstellung befindliche und noch zu notifizierende Förderrichtlinie des Landes Niedersachsen eine 10 - 25 %ige ergänzende Zuwendung zur Bundeszuwendung explizit nur für Landkreise enthalten wird. Der Antrag ist jeweils für ein Gemeindegebiet zu stellen.
Die Kreisverwaltung hat in Vorbereitung einer Antragsstellung ein Markterkundungsverfahren für das gesamte Kreisgebiet durchgeführt, welches am 23.04.2019 abgeschlossen wurde. Diese Markterkundung ist Voraussetzung zur Beantragung von Zuwendungen und dient der Feststellung des Marktversagens hinsichtlich einer eigenwirtschaftlichen Erschließung von Gebäudeadressen. In diesem Verfahren wurden Adressen von den Telekommunikationsunternehmen benannt, welche mangels Wirtschaftlichkeit nicht im sogen. Eigenausbau als Glasfasererschließung stattfinden werden. Gleichzeitig legen die Telekommunikationsunternehmen offen, in welchen Gebieten sie in den folgenden drei Jahren eigenwirtschaftliche Glasfaserausbauten beabsichtigen.
Diese Ergebnisse wurden von dem beauftragten Beraterbüro (Fa. mWerk / Hannover) im Anschluss analysiert und für eine Ausbauplanung monetär bewertet. Mit dieser Rechengröße konnte eine Grundlage für eine Beschlussfassung sowie die Stellung und Begründung eines Zuwendungsantrages auf Bundesmittel geschaffen werden. Der Bund hat die Förderung von 50 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht gestellt.
Seitens des zuständigen Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (Nieders. MW) wurde inzwischen signalisiert, dass hier eine (nach aktuellem Kenntnisstand) zusätzliche Zuwendung von 25 v.H. für Grundschule sowie 10 v.H. für weiße Flecken und Gewerbegebiete der zuwendungsfähigen Kosten - in Anlehnung an den Bundeszuwendungsgeber - in Aussicht gestellt wird.
Nur mit dieser kombinierten Förderung erscheint die angestrebte Infrastrukturmaßnahme auf kommunaler Ebene finanzierbar. Zu der in Rede stehenden Landes-Förderrichtlinie können derzeit keine belastbaren weiteren Informationen gegeben werden.
Es verbliebe demnach ein kommunaler Eigenanteil von 25 v.H. bzw. 40 v.H., der zwischen den kreisangehörigen Kommunen und dem Landkreis Hildesheim nach bisheriger Verständigung hälftig aufgeteilt werden soll (s. auch beiliegender Kooperationsvertrag). Nach Auskunft des Breitband-Kompetenz-Zentrums Niedersachsen ist dies landesweit allgemein übliche Praxis.
Eine Zuwendungserteilung erfolgt zweistufig.
Zunächst würde ein vorläufiger Zuwendungsbescheid in vorläufiger geschätzter Höhe erteilt, in dem die grundsätzliche Förderfähigkeit des Vorhabens festgestellt wird.
Nach einer Erteilung des Zuschlags im Ausschreibungsverfahren wird anhand der dann verfügbaren Informationen ein Bescheid in endgültiger Höhe ausgestellt.
Die aufgezeigte Kosten- und Zuwendungshöhe ist somit nur eine Größenordnung für die angestrebte grundsätzliche Beschlussfassung.
Die berechnete Wirtschaftlichkeitslücke für die Gemeinde Lamspringe beträgt für die weißen Flecken 94.704 €, für Schulen 14.669 € und für Gewerbegebiete 46.246 €. Diese Werte wäre jeweils noch mit dem Landkreis hälftig zu teilen, so dass eine gemeindeanteiliger Betrag von
47.352 € für die weißen Flecken
7.334 € für die Grundschule
23.123 € für die Gewerbegebiete verbleibt.
Es wird angenommen, dass die bauliche Umsetzung des Projektes frühestens Mitte 2020 beginnen kann. Dies hängt letztendlich von den Planungs- und Baukapazitäten der zu beauftragenden Unternehmen ab.
Da der Antragsteller bei der Finanzierung der Wirtschaftlichkeitslücke zunächst in Vorlage treten muss, müssten die Finanzmittel bereits in den Haushalt 2020 eingestellt werden. Je nach Baufortschritt wird die Kreisverwaltung entsprechende Zwischenmittelabrufe bei den Zuwendungsgebern stellen.
Da Erkenntnisse vorliegen, die auf eine Erschöpfung der Bundesfördermittel im Sommer 2019 hindeuten, ist jetzt die Beschlussfassung seitens des Kreistages und dann auch der beteiligten Gemeinden unbedingt erforderlich, um die Fördermittel des Bundes noch sichern zu können.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat Lamspringe unterstützt den Auftrag des Kreistages an die Verwaltung, die Förderanträge zur Erteilung von Zuwendungen bei den Förderstellen des Bundes (ateneKom GmbH) sowie des Landes Niedersachsen (NBank) zu stellen.
- Der verbleibende kommunale Eigenanteil wird in den Haushaltsplan 2020 aufgenommen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des anliegenden Vertragsentwurfes eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landkreis zu ratifizieren.
Anlage:
Vertragsentwurf über die Zusammenarbeit zum Ausbau der NGS-Breitbandversorgung im Landkreis Hildesheim
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Vertrag Förderinitiative Breitbandversorgung (1904 KB) |
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