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Vorlage - Rat/307/2019  

Betreff: Verkauf eines Baugrundstücks im Baugebiet "Langer Acker" in Woltershausen
Status:öffentlich  
Verfasser:Stephan WilluddaAktenzeichen:941-12
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
19.06.2019 
Sitzung des Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Lamspringe geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
02.07.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Erläuterung/Begründung: 

 

Mit Schreiben vom 22.01.2019 hatte ein Mitarbeiter der Gemeinde Lamspringe sein Interesse am Erwerb des Flurstücks 1041 in der Flur 3 der Gemarkung Woltershausen-Hornsen (Grundstück Langer Acker 3 in Woltershausen) bekundet. Aufgrund der Lage des Grundstücks unter der 110 KV-Stromleitung und der eingeschränkten Bebaubarkeit (Schutzbereich unter der Freileitung) hat er in einem persönlichen Gespräch ein Kaufangebot in Höhe von insgesamt 20.000 € abgegeben.

 

Der Kaufpreis würde sich demnach wie folgt zusammensetzen:

 

- Grundstückspreis

7.124,06 €   

(= 9,84 €/m²)

- Teilerschließung

7.400,00 €

 

- Kanalbaubeitrag

3.701,81 €

 

- Wasserversorgungsbeitrag

1.774,13 €

 

 

20.000,00 €

 

 

 

Ein politischer Beschluss über die Höhe des Verkaufspreises für die gemeindeeigenen Grundstücke in diesem Baugebiet liegt nicht vor. Nach der momentanen Beschlusslage beträgt der Verkaufspreis für gemeindliche Baugrundstücke in Harbarnsen und Irmenseul zwischen 13,00 €/m² und 15,00 €/m². Der Rat hat über die Annahme des Kaufangebotes zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung sollten die Einschränkungen bei der Grundstücksnutzung berücksichtigt werden.

 

Bei einem Verkauf des Grundstücks für insgesamt 20.000 € würde ein Verlust (Buchwert abzüglich Kaufpreis) in Höhe von 3.982,10 € entstehen. Dieser Verlust stellt einen außerplanmäßigen Aufwand dar, welcher gem. § 117 NKomVG einer Genehmigung bedarf. Dieser a. o. Aufwand wäre im I. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Lamspringe zu veranschlagen.

 

Weitere Ausführungen können in der Sitzung gegeben werden.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

 

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird seitens der Verwaltung nicht unterbreitet.