Vorlage - Rat/155/2017
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Erläuterung/Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebs-wirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind.
Die Höhe der Verbrauchsgebühren ist vom Rat der Gemeinde Lamspringe aufgrund einer vorgelegten Kalkulation festzusetzen.
Verwaltungsseitig wurde für das Jahr 2018 eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Hiernach ist nach Abzug der sonstigen Einnahmen ein Betrag von 837.000 € durch Gebühreneinnahmen (SW) zu decken. Bei einer Schmutzwassermenge von 220.000 cbm ergibt sich somit eine kostendeckende Gebühr von 3,50 €/cbm. Die kalkulierte Gebühr bewegt sich somit in der Höhe des Vorjahres, so dass es keiner Gebührenanpassung bedarf.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Erläuterungen zur Kalkulation der Abwasserbeseitigungsgebühr verwiesen, die Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zur Kenntnis.
Der Erlass einer Änderungssatzung über die Höhe der Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Anlage ist nicht erforderlich.
Anlage:
- Kalkulation Abwasserbeseitigungsgebühren 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kalkulation Abwasser 2018 (498 KB) |