Vorlage - Rat/146/2017
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Erläuterung/Begründung:
Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Sehlem für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.
Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2011 von -31.761,49 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) und mit einem Jahresergebnis 2012 von -25.964,92 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.
Über das Ergebnis wurde für jedes Haushaltsjahr ein Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (Rechtsnachfolger der Gemeinde Sehlem) über die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.
Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Prüfungsbemerkungen enthalten.
Die Jahresrechnungen 2011 und 2012 mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt
a) für den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Sehlem
aa)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2011 wird zur Kenntnis genommen.
ab)Der Jahresabschluss 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -31.761,49 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 0,00 € festgestellt.
ac)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2011 wird erteilt.
b) für den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Sehlem
ba)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 wird zur Kenntnis genommen.
bb)Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -25.964,92 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 0,00 € festgestellt.
bc)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2012 wird erteilt.
Anlagen:
- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2011
- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2012
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bericht Prüfung 2011 Jahresabschluss Sehlem (911 KB) | ||||
2 | Bericht Prüfung 2012 Jahresabschluss Sehlem (863 KB) |