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Vorlage - Rat/146/2017  

Betreff: Jahresabschlüsse der Gemeinde Sehlem für die Haushaltsjahre 2011 und 2012
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Reinhard Schmidt
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
30.01.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Bericht Prüfung 2011 Jahresabschluss Sehlem  
Bericht Prüfung 2012 Jahresabschluss Sehlem  

Erläuterung/Begründung: 

 

Gemäß § 128 Abs. 1 NKomVG hat die Gemeinde Sehlem für jedes Jahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen. In diesem Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Die Jahresabschlüsse sind vom Hauptverwaltungsbeamten mit einen Jahresergebnis 2011 von -31.761,49 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) und mit einem Jahresergebnis 2012 von -25.964,92 € (ordentliches Ergebnis und außerordentliches Ergebnis) festgestellt und vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Hildesheim geprüft worden.

 

Über das Ergebnis wurde für jedes Haushaltsjahr ein Prüfbericht gefertigt. Die Prüfungsberichte enthalten keine Prüfungsbemerkungen. Es bestehen seitens des Prüfungsamtes keine Bedenken, dass der Rat der Gemeinde Lamspringe (Rechtsnachfolger der Gemeinde Sehlem) über die Jahresabschlüsse 2011 und 2012 beschließt und dem Hauptverwaltungsbeamten gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung erteilt.

 

Eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Prüfungsberichten entfällt, da die Prüfungsberichte keine Prüfungsbemerkungen enthalten.

 

Die Jahresrechnungen 2011 und 2012 mit dem jeweiligen Rechenschaftsbericht und dem Prüfungsbericht des Landkreises Hildesheim können im Rathaus der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe eingesehen werden.

 


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt

 

 

a)        für den Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Sehlem

 

aa)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2011 wird zur Kenntnis genommen.

 

ab)Der Jahresabschluss 2011 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -31.761,49 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 0,00 € festgestellt.

 

ac)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2011 wird erteilt.

 

 

b)       für den Jahresabschluss 2012 der Gemeinde Sehlem

 

ba)Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Jahresabschluss 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

bb)Der Jahresabschluss 2012 wird gem. § 129 Abs. 1 NKomVG mit einem Jahresergebnis des ordentlichen Ergebnishaushalts von -25.964,92 € und des außerordentlichen Ergebnishaushalts von 0,00 € festgestellt.

 

bc)Die uneingeschränkte Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten für das Haushaltsjahr 2012 wird erteilt.

 

 


Anlagen:

 

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2011

- Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Hj. 2012

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bericht Prüfung 2011 Jahresabschluss Sehlem (911 KB)      
Anlage 2 2 Bericht Prüfung 2012 Jahresabschluss Sehlem (863 KB)