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Vorlage - Rat/128/2017  

Betreff: Vereinbarung zur Fortschreibung der Vereinbarung zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Vorberatung
15.11.2017      ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Gemeinde Lamspringe Entscheidung
30.01.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
VerlängerungsvereinbarungAufgabenKindertagess  

Erläuterung/Begründung: 

 

Gem. § 85 Abs. 1 und § 69 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) i.V.m. § 1 des   Niedersächsisches Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Nds. AG SGB VIII) erfüllt der Landkreis Hildesheim die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII als örtlicher Träger. Gemäß § 13 Nieders. AG SGB VIII besteht die gesetzliche Möglichkeit, dass die Gemeinden im Einvernehmen mit dem örtlichen Träger Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen können. Dabei obliegt dem örtlichen Träger der Jugendhilfe weiterhin die Gesamtverantwortung für die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe. Auf dieser gesetzlichen Grundlage wurden bereits für die Vergangenheit Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Hildesheim und den kreisangehörigen Kommunen geschlossen zuletzt für die Jahre 2015 2017.

 

In diesem Zusammenhang ist auch die Höhe der Kreisumlage festgelegt worden.

 

Die aktuelle Vereinbarung endet zum 31.12.2017. Es sind Anschlussregelungen zu treffen. Verschiedene Gespräche sind hierzu bereits auf Verwaltungs- und politischer Ebene geführt worden. Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis hatten die Kostenentwicklung der Kindertagesbetreuung in den Jahren 2011 bis 2017 dargelegt. Dabei wurde die erhebliche Kostensteigerung der letzten Jahre und die damit verbundenen Finanzierungsprobleme deutlich. Während die Gemeindeseite einen Eigenanteil von ca. 30,1 Mio € an der Finanzierung der Aufgabe trägt, beträgt der Anteil des Landkreises rd. 24,6 Mio €.

 

Im Arbeitskreis Finanzen und im Kreis der Bürgermeister wurde dahingehend Einvernehmen erzielt, die bestehende Vereinbarung letztmalig um das Jahr 2018 zu verlängern und dabei die finanzielle Beteiligung des Landkreises Hildesheim neu zu vereinbaren.

Zwischenzeitlich hat der Kreistag einer Verlängerung um ein Jahr sowie einer zusätzlichen Kostenbeteiligung von 9 Mio € zugestimmt.

 

Diese Übergangsregelung soll bis Ende 2018 gelten; die Zeit soll genutzt werden, eine längerfristige Vereinbarung unter Berücksichtigung sowohl finanzieller aber auch fachlicher Aspekte zu finden. Verwaltungsseitig hat die Gemeinde Lamspringe dazu bereits konkrete Vorschläge eingebracht. 

 

Die Verlängerung der Vereinbarung bedarf der Beschlussfassung durch die Ratsgremien aller Städte und Gemeinden. Ein Inkrafttreten der neuen Vereinbarung ist zum 01.01.2018 geplant.

 

Der Vereinbarungsentwurf ist als Anlage beigefügt.


 

Beteiligung:

Personalrat

 

beteiligt

Gleichstellungsbeauftragte

x

beteiligt

 

x

nicht beteiligt

 

 

nicht beteiligt

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Lamspringe stimmt der Vereinbarung zur Fortschreibung der Vereinbarung zur Wahrnehmung u.a. der Aufgaben der Kindertagesbetreuung mit dem Landkreis Hildesheim in der als Anlage beigefügten Fassung zu.


Anlage:

- Vereinbarungsentwurf

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 VerlängerungsvereinbarungAufgabenKindertagess (1055 KB)