Auszug - Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans, des Stellenplans und Fortschreibung des Investitionsprogramms der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2022
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Verwaltungsseitig wurde auf die ausführliche Haushaltsvorstellung am 29.11.2021 verwiesen und die daraufhin bereits erfolgte Änderung. Aufgrund einer neuen Regelung in der Nieders. Kommunalverfassung kann nun pandemiebedingt zunächst auf ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) verzichtet werden, welches dann voraussichtlich zum Nachtrag 2022 aufgestellt werden muss.
Auf die Frage, wo der weitere Unterhaltungsaufwand für die Drehleiter bei der Feuerwehr (FF) eingeplant ist, wurde entgegnet, dass es im FF-Budget einen allg. Ansatz für Unterhaltungsmaßnahmen gibt und dieser nach einer genaueren Kalkulation unter Berücksichtigung der Drehleiter ggfs. im Nachtrag angepasst werden müsste.
Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Hauk, bedankte sich bei dem Team der Kämmerei und bat alle um eine strenge Haushaltsdisziplin. Der Ausschuss wird das künftige HSK vorbereiten und ist dabei auf die Ideen aller Ratsmitglieder angewiesen.
Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2022 mit folgenden Festsetzungen:
Haushaltssatzung
der Gemeinde Lamspringe
für das Haushaltsjahr 2022
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am 15.12.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird
1. | im Ergebnishaushalt |
|
|
|
|
1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 10.554.500,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 11.434.800,00 € |
|
|
|
1.3 | der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 € |
|
|
|
2. | im Finanzhaushalt |
|
2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.393.900,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 10.251.500,00 € |
|
|
|
2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 120.100,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.244.700,00 € |
|
|
|
2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.124.600,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 726.600,00 € |
|
| |
festgesetzt. |
| |
|
|
|
Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
| |
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 12.638.600,00 € | |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 13.222.800,00 € |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.124.600,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2022 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
|
|
|
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 440 v. H. |
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 440 v. H. |
|
|
2. Gewerbesteuer | 405 v. H. |
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten
- für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 €
- für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 €
- für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 €
im Einzelfall als unerheblich.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin:
a) den Haushaltsplan 2022
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2022
c) den Stellenplan 2022
in der anliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig