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Auszug - Verpflichtung der Ortsratsmitglieder und Pflichtenbelehrung
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Wortprotokoll |
Die Allg. Vertreterin des Bürgermeisters, Claudia Richter, verpflichtete die Ortsratsmitglieder nach § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Sie wies auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hin und erläuterte diese kurz.