Seiteninhalt

Auszug - Verpflichtung der Ortsratsmitglieder und Pflichtenbelehrung  

konstituierende Sitzung des Ortsrates Sehlem
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Sehlem Beschlussart: zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt
Datum: Mo, 22.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Dorfgemeinschaftshaus Sehlem
Ort:
Rat/557/2021 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder und Pflichtenbelehrung
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Claudia Richter
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Richter, Claudia
 
Wortprotokoll

Die Allg. Vertreterin des rgermeisters, Claudia Richter, verpflichtete die Ortsratsmitglieder nach § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Sie wies auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hin und erläuterte diese kurz.