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Auszug - Verpflichtung der Ratsmitglieder und Pflichtenbelehrung
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Wortprotokoll |
Bürgermeister Andreas Humbert verpflichtete die Ratsmitglieder nach § 60 NKomVG, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Er wies auf die nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot und Vertretungsverbot) hin und erläuterte diese kurz.