Auszug - Einrichtung von Wahlbezirken
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Laut geltender Erlasslage der Bundes- und Landeswahlleitung ist bei der Bildung von Wahlbezirken darauf zu achten, dass die Zahl der Wahlberechtigen nicht so gering ist, dass erkennbar wird, wie einzelne Wahlberechtigte gewählt haben. Die Wahlbezirke sollen daher so groß sein, dass mit einer Zahl von mindestens 50 Wählerinnen und Wählern vor Ort gerechnet werden kann. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass das Wahlgeheimnis nicht gewahrt werden kann und es drohen Wahleinsprüche. Aus diesem Grund hat die Gemeindewahlleitung entschieden, für die Europawahl 2019 die Wahlbezirke Evensen und Netze nicht als eigene Wahlbezirke einzurichten und den Orten Sehlem bzw. Graste zuzuordnen. Im Ort Evensen werden 101 Wahlberechtigte erwartet. Bei einer 50%igen Wahlbeteiligung würde die vorgegebene Mindestzahl von Wählerinnen und Wählern gerade noch erreicht. Bei sinkender Wahlbeteiligung wäre die Vorgabe der Landeswahlleitung gefährdet.
Ortsratsmitglied Tobias Fischer äußerte sich verärgert zu der Verwaltungsentscheidung. Aus seiner Sicht werde die Mindestanzahl von 50 Wählerinnen und Wählern erreicht werden können. Er befürchtet ein weiteres Absinken der Wahlbeteiligung durch die Verlegung des Wahlbezirks. Er regte jedoch an, am Wahltag einen Fahrdienst mit dem Bürgerbus des Seniorennetzwerks durchzuführen.