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Auszug - Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Lamspringe  

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: zur Kenntnis genommen/im Gremium behandelt
Datum: Di, 23.10.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:35 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
Rat/238/2018 Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Lamspringe
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Fachbereichsleiterin Marion Schnelle erläuterte die umfangreiche Beschlussvorlage zur Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Lamspringe. Anlass für die vorgeschlagenen Änderungen ist die durch die Novellierung des KiTaG eingetretene Beitragsfreiheit für alle Kindergartenkinder (vollendetes drittes Lebensjahr bis zur Einschulung) ab dem 01.08.2018. Als Kostenausgleich wird das Land eine erhöhte Finanzhilfe zugunsten der Einrichtungsträger zahlen. Die Erhöhung der FH kann die entfallenden Elternbeiträge jedoch nicht in voller Höhe ersetzen.

Daraus ergeben sich nachstehende Fragestellungen, die im Rahmen der Entgeltordnung zu regeln sind:

 

  • Anhebung des Sonderöffnungszuschlags von 5 € auf 15 € je angefangene halbe Stunde:

Der Anspruch auf Beitragsfreiheit umfasst die nach dem KiTaG zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderliche Mindestbetreuungszeit (4 Stunden am Vormittag) bis zu einer Betreuungszeit von acht Stunden an fünf Tagen in der Woche und schließt dabei auch die sogenannten Randzeiten, d.h. Früh- und Spätdienste, ein. Bei einer Betreuungszeit von mehr als acht Stunden täglich (inkl. Früh- und Spätdiensten) liegt die Entscheidung bei den Kommunen, ob sie für die über acht Stunden hinausgehende Betreuung Elternbeiträge erheben möchte. Zurzeit wird für die Inanspruchnahme von Sonderöffnungs- zeiten (SÖZ) ein Entgelt in Höhe von 5 € je angefangener halbe Stunde / Monat erhoben. Die durchschnittlichen Kosten für eine Betreuungsstunde betragen ca. 100 €/Kind im Monat. Zur Finanzierung der Betreuungskosten soll grundsätzlich eine Drittelung der Aufwendungen zwischen Land, Eltern und Kommune angestrebt werden. Dies entspräche einem Elternbeitrag von rund 33 € pro Stunde.

 

      Das Entgelt r Sonderöffnungszeiten könnte auf 15 € je angefangener halben Stunde angehoben werden.

Alternativ:

      Das Entgelt für Sonderöffnungszeiten bleibt unverändert.

 

 

Um die Erhöhung des Sonderöffnungsentgelts für die Eltern sozialverträglich zu kompensieren (Krippenbesuch), wird gleichzeitig die Veränderung der Regelbetreuungszeit von 08:00 Uhr 13:30 Uhr auf 08:00 Uhr 14:30 Uhr vorgeschlagen. Bei Inanspruchnahme des Frühdienstes und des Spätdienstes würde sich finanziell somit keine Veränderung ergeben; sofern nur der Spätdienst genutzt wird, ergibt sich sogar eine finanzielle Entlastung.

 

 

  • Geschwisterrabatt:

Derzeit werden für Geschwisterkinder, die gleichzeitig in der Kindertagesstätte betreut werden, sog. Geschwisterrabatte gewährt. r das zweite in einer Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Lamspringe befindliche Kind wird das Entgelt auf 75% des Grundbeitrages für das erste Kind festgesetzt sowie auf 50% für das dritte Kind; jedes weitere Kind ist beitragsfrei.

Diese Geschwisterermäßigungenhren zu Mindereinahmen an Elternbeiträgen für Krippenkinder und u3-Kindern in Kindertagespflege.

 

      Es wird daher vorgeschlagen, Kinder die beitragsfrei gestellt sind, bei der Gewährung von Geschwisterrabatten nicht mehr zu berücksichtigen.

Alternativ:

      Die Gewährung von Geschwisterrabatten erfolgt unverändert, unabhängig von der Betreuungsform.

 

  • Beitragsfreiheit für über Dreijährige in Tagespflege:

Eine Beitragsfreiheit für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege sehen die Regelungen im neuen KiTaG bislang nicht vor. Den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe steht es frei, auch die Betreuung in Kindertagespflege für über dreijährige Kinder freizustellen.

Die Betreuung von ü3-Kindern findet in der Praxis nur in Ausnahmefällen statt.

 

      Es wird vorgeschlagen, über dreijährige Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, analog § 21 KiTaG beitragsfrei zu stellen.

Alternativ:

      r über dreijährige Kinder, die in Kindertagespflege betreut werden, wird weiter ein Elternbeitrag erhoben.

 

  • Anpassung der Sozialstaffel für Tagespflege von Unterdreijährigen an das Krippenentgelt:

Derzeit entspricht die Staffelung der Elternbeiträge für eine Betreuung in Kindertagespflege der bisherigen Entgeltstaffel Kindergarten. Die Kindertages-pflege wird jedoch seit Einführung der offenen Ganztagsschule in Lamspringe im Sommer 2013 fast ausschließlich nur noch von Kindern im Krippenalter besucht. Dadurch haben die Erziehungsberechtigten einen wesentlich niedrigeren Kostenbeitrag für die Betreuung ihrer u3-Kinder zu leisten, was zu einer Ungleichbehandlung führt.

 

      Es wird daher vorgeschlagen, die Elternbeiträge für die Tagespflegebetreuung von Kindern im Krippenalter an die Entgeltstaffel Krippe anzupassen, zumal auch beide Betreuungsformen durch den Gesetzgeber als gleichrangig angesehen werden.

Alternativ:

      Es bleibt bei der bisherigen Sozialstaffel.

 

Im Übrigen ist die Entgeltregelung redaktionell überarbeitet.

 

Beginn eines KiTa-Jahres ist immer der 01.08. Die geplanten Änderungen sollen erst zu Beginn des nächsten Kindergartenjahres, also zum 01.08.2019, in Kraft treten. Durch den langen Vorlauf soll allen Beteiligten ausreichend Zeit für Beratungen gegeben werden.

 

Alena Prenzler stellte für die CDU-Fraktion den Antrag, den Tagesordnungspunkt vom Ausschuss als behandelt anzusehen. Das Ergebnis der Verhandlungen zum neuen KiTa-Vertag sollen zunächst abgewartet werden. Anfang 2019 soll das Thema wieder auf die Tagesordnung.

 

rg Draheim vertrat die Auffassung, dass das Wahlverspechen der Landesregierung zu Lasten der Kommunen umgesetzt wurde. So würden u.a. die Verwaltungskosten beim vorgesehenen Kostenausgleich durch die Erhöhung der Finanzhilfe keine Berücksichtigung finden. Er hofft, dass durch den neuen KiTa-Vertrag die Kosten kompensiert werden.

 

Gitta Reckzeh merkte an, dass die KiTa-Betreuung die Erziehungsberechtigten in die Lage versetzt, einer Berufstätigkeit nachzugehen. Durch die Beitragsfreiheit ist zudem eine spürbare finanzielle Entlastung zu verzeichnen. Die Beiträge für die Inanspruchnahme von Sonderöffnungszeiten zu erhen, sei somit gerechtfertigt.

 

Auf Nachfrage von Dr. Wilken Krending teilte Fachbereichsleiterin Marion Schnelle mit, dass die Tagespflege teilweise als Ersatz für einen Krippenplatz genutzt wird, von vielen Eltern aber auch wegen der Flexibilität bewusst für den individuellen Betreuungsbedarf gewählt wird. Beide Betreuungsformen sind als gleichwertig anzusehen.

 

Ausschussvorsitzender Henning Ehbrecht merkte an, dass immer eine Drittelung der Aufwendungen für die Kinderbetreuung angestrebt worden sei. Die Höhe der Elternbeiträge müsse daher regelmäßig überprüft werden. Es sollte eine gerade Linie bewahrt und notwendige Anpassungen entsprechend umgesetzt werden.

 

rgermeister Andreas Humbert empfahl, den Abschluss des neuen KiTa-Vertrages abzuwarten. Gegebenenfalls würden sich hierdurch auch weitere Argumente zur Rechtfertigung der Änderungen in der Entgeltordnung ergeben.

 

Fachbereichsleiterin Marion Schnelle teilte mit, dass eine Zurückstellung des Beschlusses aus Sicht der Verwaltung unproblematisch sei, da die vorgeschlagenen Änderungen ohnehin erst zum 01.08.2019 in Kraft treten sollen.


Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wurde behandelt. Die weitere Beratung und Entscheidung über die Anpassung der Entgeltordnung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Lamspringe wird zunächst zurückgestellt. Die Entscheidung über den Abschluss der Vereinbarung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Kindertagesbetreuung mit dem Landkreis Hildesheim wird zunächst abgewartet.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig