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Auszug - Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung; Antrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2017  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 21
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 30.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: "Refektorium" im Klostergebäude
Ort:
Rat/153/2017 Schaltzeiten der Straßenbeleuchtung;
Antrag der CDU-Fraktion vom 14.12.2017
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Stephan Willudda
2. Andreas Humbert
3. Der Bürgermeister
Aktenzeichen:861-22/14
Federführend:Fachbereich Bau und Ordnung Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Thema „Straßenbeleuchtung“ erläuterte Bürgermeister Andrea Humbert, dass dieses Thema auch bei seinen Bürgermeisterstammtischen eine nicht unerhebliche Rolle spielt.

 

In seiner Sitzung am 21.06.2017 hatte der Rat der Gemeinde Lamspringe beschlossen, die Straßenbeleuchtung für alle Ortsteile der Gemeinde mit Ausnahme des Flecken Lamspringe dahingehend zu vereinheitlichen, dass das Licht während der Nachtstunden von 0.30 bis 5.00 Uhr abgeschaltet wird. Im Flecken Lamspringe sollte die Straßenbeleuchtung während der gesamten Nachtzeit durchbrennen. 

 

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat beantragte nunmehr mit Schreiben vom 14.12.2017 die Einrichtung einer Nachtschaltung für alle Ortschaften der Gemeinde in der Zeit von 1.00 bis 5.00 Uhr mit einer Anzahl von maximal 20 Prozent der Beleuchtungskörper. Der Bürgermeister wies darauf hin, dass die Zeitangabe auf 0.30 Uhr korrigiert werden müsste. Der finanzielle Mehraufwand ist überschlägich mit 1.100,00 € ermittelt worden. Die Einrichtung einer Nachtschaltung wird aufgrund unterschiedlicher technischer Voraussetzungen nicht überall möglich sein. Die Kosten für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf die beantragte Nachtschaltung sind mit rd. 3.000 € geschätzt worden. Bürgermeister Humbert wies auf die DIN EN 13201 hin. Danach wird die Reduzierung der Beleuchtung auf einzelne Lampen kritisch gesehen, da der Wechsel von Hell- Dunkel-Bereichen die Verkehrssicherheit beinträchtigt.

 

Ratsherr Martin Hauk hielt die vorgesehene Maßnahme für Steuergeldverschwendung. Hier liegt seiner Ansicht nach eine freiwillige Leistung vor, die eingespart werden könnte. Aus seiner Sicht sollte die Nachtbeleuchtung für mögliche Gefahrenpunkte geprüft werden, jedoch nicht pauschal auf 20 Prozent der Beleuchtungskörper ausgelegt werden.

Ratherr Frank Eggerling teilte mit, dass ihm zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner ihr Empfinden „Nachts ist es im Ort zu dunkel“ mitgeteilt hätten. Dies gilt insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schichtdienst. Seiner Ansicht nach geht es hier um eine Abwägung zwischen Verbesserung der inneren Sicherheit und dem Spargedanken. Die Beleuchtung sollte sich auf neuralgische Punkte in den Orten beziehen.

Ratsherr Justus Lüder hielt die Ausweitung der Straßenbeleuchtungszeiten für ein Zeichen der Bürgernähe. Die Beleuchtung vermittelt das Gefühl von Sicherheit.

Dem schloss sich Ratsherr Uwe Sydow an.

Ratsfrau Gitta Reckzeh hielt es für wichtig, zu berücksichtigen, was in welchem Ort tatsächlich benötigt und gebraucht wird.

Nach kurzer Disukussion verständigten sich die Ratsmitglieder auf folgenden Beschluss:


Beschluss:

 

Die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Lamspringe wird in allen Ortsteilen mit Ausnahme des Flecken Lamspringe auf eine Nachtschaltung für den Zeitraum von 0.30 bis 5.00 Uhr mit einer Anzahl von maximal zwanzig Prozent der Beleuchtungskörper umgerüstet; mit einer speziellen Prüfung der Gefährdungspunkte.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig