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Bebauungsplan Nr. 30 "Spitzkamp Nord II" - 1. Änderung

Bebauungsplan Spitzkamp Nord II 1. Änderung; Stand: 26.10.2018Der Planbereich befindet sich im Nordwesten des Kernortes Lamspringe.

Der Rat der Gemeinde Lamspringe hat in seiner Sitzung am 28.08.2018 die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplans beschlossen. Inhalt der Änderung ist die Aufhebung der Begrenzung der Dachziegelfarben auf die Farbtöne rot, eine Erweiterung der Ausnahmeregelung zur zulässigen Dachneigung auf weitere Bauteile sowie die Anpassung der Bußgeldvorschrift. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht durchgeführt.

In seiner Sitzung am 01.11.2018 hat der Rat die Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 30 „Spitzkamp Nord II“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Über die während der Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat der Rat in seiner Sitzung am 14.02.2019 beraten. Die Änderung des Bebauungsplans wurde anschließend als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim tritt die Änderung in Kraft.