Die Gemeindeverwaltung ist für den Publikumsverkehr weiterhin geschlossen
Bitte erledigen Sie Ihre Anliegen telefonisch oder per E-Mail. Persönliche Gespräche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die Maßnahme gilt bis auf Weiteres und soll den Dienstbetrieb ohne größere Probleme aufrechterhalten.
Für alle Besucherinnen und Besucher der Gemeindeverwaltung mit einem persönlichen Termin ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (oder FFP2/FFP3 - Masken) sowie das Ausfüllen eines Besucherfragebogens verpflichtend. Bitte halten Sie auch den Mindestabstand von 1,5 m ein.
Verordnungen und Informationen des Landes Niedersachsen
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