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Kfz - Papiere

Sofern Sie von einer Adressänderung betroffen sind, müssen Sie Ihren Personalausweis und – falls Sie Halter eines Kraftfahrzeuges sind – auch die Zulassungs-bescheinigung Teil I (ehemaliger Kfz-Schein) ändern lassen.

Weitere Papiere wie z.B. einen Reisepass oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Kfz-Brief) müssen nicht geändert werden.

Die Umschreibung der oben genannten Dokumente aus Anlass der Bildung der Einheits-gemeinde nehmen wir in der Gemeindeverwaltung kostenlos für Sie vor. Umschreibungen aus anderem Anlass (z.B. bei Namensänderung oder Umzug) sind weiterhin gebühren-pflichtig.

Die Umschreibung können Sie während der normalen Öffnungszeiten (http://www.lamspringe.de/rathaus_gemeinden/samtgemeindeverwaltung) oder zu den Sonderöffnungszeiten vornehmen lassen.

Bitte beachten Sie:

Die Umschreibung Ihrer Dokumente anlässlich der Bildung der Einheitsgemeinde ist frühes-tens ab dem 01.11.2016 möglich! Für die kostenlose Umschreibung der Kfz-Papiere gibt es eine Frist bis zum 30.06.2017. Danach muss die Änderung beim Landkreis Hildesheim vor-genommen werden.

19.08.2016