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Personalausweis

Sofern Sie von einer Adressänderung betroffen sind, müssen Sie Ihren Personalausweis und – falls Sie Halter eines Kraftfahrzeuges sind – auch Ihre Kfz-Papiere ändern lassen. Die Änderung der Personalausweise betrifft alle Formate, also auch die neuen Ausweise im Checkkarten - Format. 

Weitere Papiere wie z.B. einen Reisepass oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Kfz-Brief) müssen nicht geändert werden.

Die Umschreibung der oben genannten Dokumente aus Anlass der Bildung der Einheitsgemeinde nehmen wir in der Gemeindeverwaltung kostenlos für Sie vor. Umschreibungen aus anderem Anlass (z.B. bei Namensänderung oder Umzug) sind weiterhin gebührenpflichtig.

Die Umschreibung können Sie während der normalen Öffnungszeiten oder zu den Sonderöffnungszeiten vornehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass eine Umschreibung der Dokomente wegen Umstellungsarbeiten im EDV - System am 01. November 2016 nicht möglich ist.
 
Bei Familienverbänden genügt es, wenn eine Person mit den zu ändernden Papieren der Familienmitglieder vorspricht.


Bitte beachten Sie:

Die Umschreibung Ihrer Dokumente anlässlich der Bildung der Einheitsgemeinde ist frühestens ab dem 02.11.2016 möglich!

19.08.2016