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Personenstandsurkunden

In der Urkundenstelle des Standsamtes erhalten Sie Urkunden zu allen Personenstandsfällen, die im heutigen Gemeindegebiet beurkundet wurden, im Rahmen der sogenannten Fortführungsfristen.

Diese Fristen betragen:

  • Eheregister und Lebenspartnerregister: 80 Jahre,
  • Geburtenregister: 110 Jahre,
  • Sterberegister: 30 Jahre.

Nach Fristablauf werden die vorgenannten Register an das Kreisarchiv abgegeben. Für weitergehende Auskünfte und Informationen wenden Sie sich bitte dorthin.

Folgende Personenstandsurkunden bzw. Auskünfte können Sie erhalten:

  • Geburtsurkunden
  • Auskunft über die Geburtszeit
  • Eheurkunden
  • Lebenspartnerschafts-Urkunden
  • mehrsprachige Personenstandsurkunden (für die Verwendung im Ausland)
  • Sterbeurkunden
  • Beglaubigte Abschriften aus den geführten Registern

Bitte beachten Sie:

Die Ausstellung der Personenstandsurkunden ist gebührenpflichtig. Zusätzlich ist die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses notwenig.

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden unterliegt datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Eine Urkunde darf nur Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, ausgehändigt werden, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.

Urkunden aus dem Geburten- oder Sterberegister dürfen auch an Geschwister ausgehändigt werden.

Kann die Abholung nicht persönlich, durch die berechtigte Person, erfolgen, sondern nur durch eine Vertretung, so ist eine schriftliche Vollmacht der berechtigten Person erforderlich. Auch hier ist die Vorlage eines Ausweisdokumentes des Berechtigten sowie der bevollmächtigten Person erforderlich.