Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen für Bauprodukte und Bauarten: Anerkennung
Leistungsbeschreibung
Die Herstellung bzw. Anwendung von Bauprodukten sowie die Ausführung von Bauarten, welche eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordern, müssen einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden. Das Betreiben einer solchen Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle bedarf der Anerkennung durch die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der § 1 Absatz 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 10. 4 der Niedersächsischen Baugebührenordnung (BauGO) an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Voraussetzungen
Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer
- Ausbildung
- Fachkenntnis
- persönlichen Zuverlässigkeit
- Unparteilichkeit und
- Leistungen
die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.