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08.12.2021
Widerspruch gegen die Weitergabe der Anschrift
hier: Wehrrechtsänderungsgesetz
Gemäß § 58 Absatz 1 des Wehrrechtsänderungsgesetzes ist die Meldebehörde verpflichtet, dem Bundesamt für Wehrverwaltung, jährlich bis zum 31.03. eine Liste aller Personen zu übermitteln, die im Folgejahr 18 Jahre alt werden.
Diese Übermittlung dient der Zusendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.
Übermittelt werden folgende Daten:
- Familienname
- Vornamen
- Gegenwärtige Anschrift
Dieser Übermittlung kann beim Bürgerservicebüro der Gemeinde Lamspringe, Kloster 3, 31195 Lamspringe widersprochen werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.
Im Auftrag
Wolf