Beurkundungen
Zuständige Behörde:
Landkreis Hildesheim
Bischof-Janssen-Str. 31
31132 Hildesheim
Beurkundungen
Im Fachdienst 407 -Unterhalt, Vormundschaft und Bundesleistungen- können Sie folgende Willenserklärungen beurkunden lassen:
- Vaterschaftsanerkennung und die erforderliche Zustimmung (auch vorgeburtlich möglich)
- Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge (auch vorgeburtlich möglich)
- Unterhaltsurkunden
Die vorgenannten Beurkundungen können durch die Urkundsbeamten des FD 407 - Unterhalt, Vormundschaft und Bundesleistungen- vorgenommen werden. Sie sind kostenlos.
Beurkundungen können grds. von jedem Urkundsbeamten in jedem beliebigen Jugenamt vorgenommen werden, unabhängig davon, ob eine Beistandschaft besteht, oder eine örtliche Zuständigkeit gegeben ist.
Die Beurkundungen werden während der üblichen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung oder nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung sofort durchgeführt.
Zudem hat jedes Standesamt die Möglichkeit, Urkunden über die Vaterschaftsanerkennung aufzunehmen.
Einige der Urkunden können auch gebührenfrei bei Notaren aufgenommen werden.
