Liste der auswärtigen Dienstleister bei der Architektenkammer: Eintragung
Leistungsbeschreibung
Neben der Architektenliste führt die zuständige Stelle eine Liste der auswärtigen Dienstleister. Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner und Berufsgesellschaften die keinen Wohnsitz bzw. keine berufliche Niederlassung in Deutschland haben und hier auch nicht dauerhaft Dienstleistungen erbringen, müssen die erstmalige Erbringung von berufsspezifischen Leistungen bei der zuständigen Stelle anzeigen und sich eintragen lassen.
Voraussetzung
Der Dienstleister / die Dienstleisterin ist
- nach dem Recht eines anderen Bundeslandes zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt oder
- als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum oder eines Staates, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen verpflichtet sind,
- zur Ausübung des Berufs rechtmäßig in einem dieser Staaten niedergelassen,
- für den Fall, dass weder der Beruf noch die Ausbildung zu dem Berufs in dem Niederlassungsstaat reglementiert ist, hat er oder sie den Beruf dort während der vorhergehenden zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang ausgeübt.
Das Niedersächsische Architektengesetz (NArchtG) enthält z.T. weitere differenzierte Eintragungsvoraussetzungen (z.B. zum Versicherungsschutz, für Berufsgesellschaften). Es empfiehlt sich daher eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Anträge können jederzeit schriftlich bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Was sollte ich noch wissen?
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
