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08.07.2020

Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb aller Branchen, bei denen der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammen um mindestens 60 % gegenüber den gleichen Vorjahresmonaten eingebrochen ist.

Nachfolgend sind Einzelheiten aufgeführt.

Ich bitte um Kenntnisnahme und gegebenenfalls weiterer Veranlassung

Mit freundlichem Gruß

Der Bürgermeister
Andreas Humbert

1)Überbrückungsbeihilfe für kleinere und mittlerer Unternehmen - (PDF / 61 kB)
2)Richtlinie über die Gewährung von Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen - (PDF / 107 kB)
3)Anlage zur Richtlinie - (PDF / 189 kB)
4)Übersicht zur Überbrückungshilfe - (PDF / 409 kB)