Vorlage - Rat/154/2017
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Erläuterung/Begründung:
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf den Vorbericht verwiesen, der dem Haushaltsplan vorangestellt ist.
Zur Genehmigungsfähigkeit des Haushaltsplanes fordert die Kommunalaufsicht des Landkreises einen Ablaufplan zur Fertigstellung fehlender Jahresabschlüsse. Dieser Ablaufplan wird ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt und ist vom Gemeinderat zur Kenntnis zu nehmen.
Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Lamspringe für das Haushaltsjahr 2018 mit folgenden Festsetzungen:
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lamspringe in seiner Sitzung am
30: Januar 2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
1. | im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 9.387.400,00 € |
1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 9.253.900,00 € |
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1.3 | der außerordentlichen Erträge | 0,00 € |
1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen | 0,00 € |
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2. | im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag |
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2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.921.200,00 € |
2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.172.400,00 € |
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2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 402.100,00 € |
2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 1.097.700,00 € |
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2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 695.600,00 € |
2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 693.800,00 € |
festgesetzt |
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Nachrichtlich: Gesamtbetrag |
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- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 10.018.900,00 € | |
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 9.963.900,00 € | |
§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 695.600,00 € festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 130.000,00 festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2018 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.200.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
1.1für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 440 v.H.
1.2für die Grundstücke (Grundsteuer B) 440 v.H.
2Gewerbesteuer 405 v.H.
§ 6
Für die Befugnisse des Bürgermeisters, über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen nach § 117 Abs. 1 NKomVG zuzustimmen, gelten
-für Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit bis zur Höhe von 5.000,00 €
-für Auszahlungen für Investitionstätigkeiten bis zur Höhe von 15.000,00 €
-für Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten bis zur Höhe von 5.000,00 €
im Einzelfall als unerheblich.
Der Rat der Gemeinde Lamspringe beschließt weiterhin
a) den Haushaltsplan 2018
b) die Fortschreibung des Investitionsprogramms 2018
c) den Stellenplan 2018
d) die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes 2018
in der anliegenden Fassung.
Weiterhin nimmt er den Ablaufplan „Jahresabschlüsse der Gemeinden“ zur Kenntnis. Der Ablaufplan ist ebenfalls der Beschlussvorlage beigefügt.
Anlagen:
- HP 2018 (bereits an alle Ratsmitglieder ausgehändigt)
- HP 2018 HSK
- HP 2018 Bericht Liste Maßnahmen ab 2016
- Ablaufplan „Jahresabschlüsse der Gemeinden“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | HP 2018 Allgemeines (9400 KB) | ||||
2 | HP 2018 Teilhaushalt 0 (5381 KB) | ||||
3 | HP 2018 Teilhaushalt 1 (21463 KB) | ||||
4 | HP 2018 Teilhaushalt 2 (7603 KB) | ||||
5 | HP 2018 Teilhaushalt 3 (30261 KB) | ||||
6 | HP 2018 Anhang (2470 KB) | ||||
7 | HP 2018 HSK (2430 KB) | ||||
8 | HP 2018 Bericht Liste Maßnahmen ab 2016 (905 KB) | ||||
9 | AblaufplanJahresabschluessederGemeinden08_2017 (823 KB) |