Vorlage - Rat/150/2017
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Erläuterung/Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der Einrichtung decken, welche nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln sind.
Die Höhe der Verbrauchsgebühren ist vom Gemeinderat der Gemeinde Lamspringe aufgrund einer vorgelegten Kalkulation festzusetzen.
Verwaltungsseitig wurde eine Kalkulation der Verbrauchsgebühren erstellt. Hiernach ergibt sich für die Kalkulationsperiode eine kostendeckende Frischwassergebühr von 1,65 €/cbm. Somit wird die Höhe der Gebühr nicht verändert.
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Erläuterungen zur Kalkulation der Frischwassergebühr verwiesen, die als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.
Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.
Beteiligung: | |||||
Personalrat |
| beteiligt | Gleichstellungsbeauftragte | x | beteiligt |
| x | nicht beteiligt |
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| nicht beteiligt |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Kalkulation der Verbrauchsgebühren für die Inanspruchnahme der „Wasserversorgungsanlage“ zur Kenntnis.
Der Erlass einer Änderungssatzung über die Höhe der Benutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der öffentlichen Anlage ist nicht erforderlich.
Anlage:
- Kalkulation der Frischwassergebühr für den Kalkulationszeitraum 2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Kalkulation Wasser 2018 (405 KB) |