Auszug - Spielplatz Hainbuchenweg
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 28.11.2017 den Verkauf der noch zu vermessenden nördlichen Teilfläche des Flurstücks 33/51 der Flur 31 in der Gemarkung Lamspringe (Spielplatz Hainbuchenweg) und die für eine Wohnbebauung notwendige Änderung des bestehenden Bebauungsplans beschlossen. Der Kaufvertrag wurde am 03.01.2018 unterzeichnet; die Vermessung hat am 16.02.2018 stattgefunden. Das neu entstandene Grundstück erhält die Anschrift „Hainbuchenweg 1 A“.
Mit der Änderung des Bebauungsplans wurde das Büro Keller in Hannover beauftragt. Der Entwurf wurde mit dem Bauherrn abgestimmt und ist nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Hierzu ist ein Beschluss des Rates erforderlich (Auslegungsbeschluss). Ferner sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen (§ 4 BauGB).
Beschluss:
Der Bau-, Entwicklungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Lamspringe
- die Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Im Winkelfeld“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
- die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig