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Auszug - Kindertagesstättenbedarfsplanung für die Gemeinde Lamspringe  

Sitzung des Ausschusses für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Jugend, Soziales und Integration der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Refektorium im Klostergebäude
Ort:
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Ossenkop stellte die als Anlage beigefügten Bedarfsermittlungen an Krippen- und Kindergartenplätzen sowie integrativen Betreuungsplätzen für die Gemeinde Lamspringe vor.

 

In 2017 ist die Anzahl der Unterdreijährigen nach mehreren Jahren erstmalig rückläufig. Begründet ist dieses u.a. durch den Wegzug mehrerer (Flüchtlings-) Familien im vergangenen Jahr. 

Mit Eröffnung der neuen Krippe in Sehlem stehen ab März 2018 in der Gemeinde Lamspringe insgesamt 39 48 Betreuungsplätze für Unterdreijährige zur Verfügung. Hinzu kommen 13 15 Tagespflegeplätze. Dadurch wird die - noch nicht geänderte -Planungsgröße des Landes Niedersachsen von 35 % der Unterdreijährigen (3 Jahr-gänge) zur Bedarfsdeckung in den Jahren 2018 und 2019 nach heutigem Stand erreicht.

 

In der beigefügten Kindergartenbedarfsplanung wurden zum neuen Kindergartenjahr folgende Änderungen gegenüber den Vorjahren berücksichtigt:

 

- Umwandlung der altersübergreifenden Gruppe in der KiTa Sehlem in eine „Regelgruppe“        dadurch 25 Betreuungsplätze ü3 statt bislang 15 Betreuungsplätze

 

- ab 01.08.2018 Fortführung der zweiten Integrationsgruppe in der KiTa Arche Noah als „Regelgruppe“  dadurch stehen zusätzliche 7 Betreuungsplätze ü3 zur Verfügung

 

Durch die genannten Änderungen ist die Planungsgröße zur Bedarfsdeckung im Landkreis Hildesheim von 100 % (3,5 Jahrgänge) für das kommende Kindergartenjahr nach heutigem Stand erreicht.

 

Frau Ossenkop teilte mit, dass in der Ende Februar eingegangenen Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes für die Kindertagesstätte in Sehlem lediglich 21 ü3-Plätze genehmigt worden sind. Begründet wird die Reduzierung mit der dortigen Größe des Gruppenraums; diese lässt lediglich 21 Plätze zu.

Die jetzt im Kindergarten Sehlem zur Verfügung stehende geringere - Platzzahl konnte in der vorgelegten Bedarfsplanung nicht mehr berücksichtigt werden, wird jedoch in die nächste Fortschreibung einfließen. Trotz der nun reduzierten Platzzahl ergibt sich rechnerisch kein Fehl an ü3-Betreuungsplätzen zum 01.08.2018

 

Zukünftig könnte auch über eine Trennung der KiTa Sehlem-Harbarnsen in zwei separate Einrichtungen nachgedacht werden. Dadurch würde die Notwendigkeit eines Leitungsbüros entfallen und eine ausreichende Spielfläche zur Betreuung von 25 Kindern im Kindergarten Sehlem zur Verfügung stehen. 

Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob für den Kindergarten Sehlem unter Anrechnung des im Untergeschoss befindlichen Bewegungsraumes auf die Gesamtspielfläche eine geänderte Betriebserlaubnis zur Betreuung von 25 ü3-Kindern erteilt werden kann.

 

Die Bedarfsplanungen für den Bereich Kindergarten werden künftig durch die geplante Beitragsfreiheit ab dem 1. Kindergartenjahr sowie die Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes erheblich erschwert.

Durch die avisierte Beitragsfreiheit ist damit zu rechnen, dass der Bedarf an Kindergartenplätzen insbesondere auch an längeren Betreuungszeiten zunehmen wird.

r den erforderlichen finanziellen Ausgleich der Kommunen zur Kompensation der entfallenden Elternbeiträge ist durch das Kultusministerium eine Erhöhung des allgemeinen Finanzhilfesatzes für Personalausgaben für Kindergartenkinder geplant. Eine Einigung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden hierüber konnte bislang noch nicht erzielt werden.

 

Die Änderung des Schulgesetzes ermöglicht es den Erziehungsberechtigten, den Schulbesuch ihres Kindes um ein Jahr hinauszuschieben, wenn es zwischen dem 01.07. und dem 30.09. das sechste Lebensjahr vor Einschulung vollendet. Die Entscheidung zum Aufschieben des Schulbesuchs kann auch getroffen werden, wenn die Schulfähigkeit bei der Schuleingangsuntersuchung festgestellt wird. Die formlose Erklärung ist bis zum 01.05. des betreffenden Schuljahres gegenüber der Schule abzugeben und muss nicht begründet werden. Für die betroffenen Kinder besteht weiter ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.

 

Die tatsächlichen Auswirkungen der avisierten Elternbeitragsfreiheit und der Flexibilisierung des Einschulungsalters bleiben abzuwarten und sind ab Mai zu überprüfen. 

 

In der Kindertagesstätte Arche Noah wurde zum 01.08.2015 aufgrund eines kurzfristig gestiegenen Bedarfs an Integrationsplätzen eine zweite Integrationsgruppe mit gleichzeitiger Möglichkeit der altersübergreifenden Betreuung eingerichtet. Die Maßnahme wurde für die Dauer von drei Jahren befristet. Zum jetzigen Zeitpunkt wird davon ausgegangen, dass der Bedarf mit nur einer Integrationsgruppe gedeckt werden kann. In Absprache mit dem Träger wird daher die zweite Integrationsgruppe ab dem 01.08.2018 als „Regelgruppe“ fortgeführt. Im Kindergartenbereich stehen somit ab Sommer 7 zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung.

 

Eine Beschlussfassung war nicht erforderlich.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bedarfsplanung Kindertagesstätten 2018 (1598 KB)