Auszug - 25. Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbegebiet Eggershäuser Weg"; 1. Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 2. Beschlussfassung als Satzung
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Fachbereichsleiter Stephan Willudda wies darauf hin, dass es im Rahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur 25. Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ sowie auch zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 40 „Gewerbegebiet Eggershäuser Weg“ Einwändungen gegeben hat. Mit den Sitzungsunterlagen war den Ratsmitgliedern ein Abwägungsvorschlag, der durch das Planungsbüro erarbeitet worden war, zugeleitet worden. Nachträglich hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Abwägung so nicht ausreichend ist. Dies betrifft insbesondere das Schallgutachten. Der Schallgutachter hatte daher zwischenzeitlich Kontakt mit dem Gewerbeaufsichtsamt aufgenommen. Die erhobenen Einwändungen müssten ausreichend gewürdigt werden. Daher ist das Schallgutachten anzupassen. Um die Rechtssicherheit sowohl des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes nicht zu gefährden, kann in der heutigen Sitzung kein Abwägungsbeschluss gefasst werden. Die Beschlussfassung muss daher auf den nächsten Sitzungsdurchgang vertagt werden.