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Auszug - Festsetzung der Fahrtkostenpauschale für den Bürgermeister für Dienstfahrten innerhalb des Kreisgebietes  

Sitzung des Rates der Gemeinde Lamspringe
TOP: Ö 8
Gremium: Rat der Gemeinde Lamspringe Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 30.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: "Refektorium" im Klostergebäude
Ort:
Rat/149/2017 Festsetzung der Fahrtkostenpauschale für den Bürgermeister für Dienstfahrten innerhalb des Kreisgebietes
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:1. Marion Schnelle
2. Marion Schnelle
3. In Vertretung
Federführend:Fachbereich Hauptamt und Soziales Bearbeiter/-in: Wunnenberg, Manuela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

r die Beratung dieses Tagesordnungspunktes verlies Bürgermeister Andreas Humbert den Sitzungstisch und nahm im Bereich der Zuschauer Platz.

 

Das Leasing des bisherigen Dienstwagens des Bürgermeisters lief im Januar 2018 aus. Das Fahrzeug wurde zurückgegeben. Die Anschaffung bzw. ein erneutes Leasing eines Dienstwagens ist nicht geplant.

Aus praktischen Gründen wird der Bürgermeister zukünftig seinen privaten PKW für dienstliche Fahrten nutzen. Diese Regelung war auch in der Vergangenheit von seinen Vorgängern überwiegend praktiziert worden.

 

Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, war auch in der Vergangenheit dem jeweiligen Amtsinhaber eine Fahrtkostenpauschale für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes gewährt worden.

 

Aufgrund der Erfahrungen in den zurückliegenden Jahren ist von einer monatlichen dienstlichen Fahrleistung von rd. 650 innerhalb des Kreisgebietes auszugehen. Bei einem Entschädigungssatz von 0,30 € pro km (nach Bundesreisekostenrecht) ergibt sich ein monatlicher Erstattungsbetrag von gerundet 200 €. 

Dienstfahrten außerhalb des Kreisgebietes werden nach Bundesreisekostenrecht gesondert abgerechnet.


Beschluss:

 

Mit Wirkung vom 01.01.2018 wird für Dienstfahrten innerhalb des Kreisgebietes eine monatliche Fahrtkostenpauschale in Höhe von 200 € festgelegt.

Die erhebliche dienstliche Nutzung des privaten Fahrzeugs wird festgestellt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig