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Sonderöffnungszeiten

Zur Änderung Ihres Personalausweises oder des Kfz-Scheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) sprechen Sie bitte bei uns vor. Sie können dieses zu den üblichen Öffnungszeiten tun. 
Wegen Umstellungsarbeiten im EDV - System ist die Umschreibung erst ab dem 02. November 2016 möglich.

Darüber hinaus bieten wir Ihnen folgende Sonderöffnungszeiten an:

            Samstag, 12. November 2016 von 8.00 bis 12.00 Uhr
            Samstag, 26. November 2016 von 8.00 bis 12.00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Die Umschreibung Ihrer Dokumente anlässlich der Bildung der Einheitsgemeinde ist frühestens ab dem 02.11.2016 möglich!

19.08.2016