Zuständigkeiten

Sofern sich durch die Bildung der Einheitsgemeinde Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihren Personalausweis und gegebenenfalls die Zulassungsbescheinigung Teil I für Ihr Kraftfahrzeug (ehemaliger Kfz-Schein) umschreiben lassen.

Die Umschreibung der oben genannten Dokumente aus Anlass der Bildung der Einheits-gemeinde nehmen wir in der Gemeindeverwaltung kostenlos für Sie vor. Umschreibungen aus anderem Anlass (z.B. bei Namensänderung oder Umzug) sind weiterhin gebührenpflichtig.

Die Umschreibung können Sie während der normalen Öffnungszeiten http://www.lamspringe.de/rathaus_gemeinden/samtgemeindeverwaltung oder zu den Sonderöffnungszeiten vornehmen lassen.

Bitte beachten Sie:
 
Die Umschreibung Ihrer Dokumente anlässlich der Bildung der Einheitsgemeinde ist frühestens ab dem 01.11.2016 möglich! Für die kostenlose Umschreibung der Kfz-Papiere gibt es eine Frist bis zum 30.06.2017. Danach muss die Änderung beim Landkreis Hildesheim vorgenommen werden.

19.08.2016