Reisepass

Sofern Sie von einer Adressänderung betroffen sind, müssen Sie Ihren Personalausweis  und – falls Sie Halter eines Kraftfahrzeuges sind – auch Ihre Kfz-Papiere ändern lassen.

Weitere Papiere wie z.B. einen Reisepass oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Kfz-Brief) müssen nicht geändert werden.

19.08.2016