Bisher hatten die Gemeinden Flecken Lamspringe, Harbarnsen, Neuhof, Sehlem und Woltershausen eigene Räte (vgl. §§ 45 ff. NKomVG). Zusätzlich gab es für die Samtgemeinde einen Samtgemeinderat und -ausschuss.
Mit der Neubildung der (Einheits-)Gemeinde Lamspringe wird es nur noch einen Rat geben, der für das gesamte Gemeindegebiet zuständig ist. Die Ortschaften Lamspringe und Sehlem bekommen zusätzlich einen Ortsrat nach §§ 90 ff. NKomVG.